RA-Gebühren II
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte seit 1.9.2009 nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren seit 1.9.2009
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
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Strafsachen
- Grundlagen in Strafsachen
- Einzelne Fragen rund um Gebühren und Auslagen in Strafsachen
- Hilfe zur Errechnung der Rahmengebühren in Strafsachen
- Anwaltsfreundliche Gebührenentscheidung in Strafbefehlsverfahren
- 20 % Zuschlag auf Gebühren in Strafsachen mit Beispiel
- Weitere 12 Entscheidungen zu 20 % mehr Toleranzrahmen in Strafsachen
- Strafsachen Berechnungsmethode
- Die Grundgebühr in Strafsachen
- Verfahrensgebühr für das vorgerichtliche Tätigwerden bzw. vorbereitende Verfahren in Strafsachen
- Terminsgebühr für verschiedene Terminswahrnehmungen im Strafverfahren, die keine Hauptverhandlungstermine sind
- Gebühren in Strafsachen für den ersten Rechtszug
- Rechtfertigt die Mittagspause den Längezuschlag der Gebühren?
- Verweisung vom Amtsgericht an die Große Strafkammer - Angelegenheiten
- Die Zusatzverfahrensgebühr / Befriedungsgebühr in Strafsachen
- Gebühren in Strafsachen, die nebeneinander entstehen können
- Gebühren im Berufungsstrafverfahren
- Gebühren im Revisionsstrafverfahren
- Verbindung und Trennung von Strafsachen
- Verweisung und Zurückverweisung in Strafsachen
- Einziehung und verwandte Maßnahmen in Strafsachen
- Adhäsionsverfahren
- Privatklage- und Nebenklageverfahren
- Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
- Gebühren in der Strafvollstreckung
- Gebühren für Einzeltätigkeiten des Rechtsanwalts in Strafsachen
- Gebühren für die Strafanzeige
- Die Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger
- Die Pauschvergütung für den Wahlverteidiger
- Der Anspruch gegen den Beschuldigten in Strafsachen
- Differenztheorie - Differenzmethode - Der Freispruch und Teilfreispruch - Kostenerstattung
- Acht Entscheidungen zur Differenztheorie in Strafsachen
- Rechtsfolgenbeschränkung im Berufungsstrafverfahren - Kosten bzw. Gebühren
- Die vorsorgliche Abtretung der Gebühren in Strafsachen, damit nicht aufgerechnet werden kann
- Die Selbstvertretung des Anwalts in Strafsachen
- Vorschüsse bei Pflichtverteidigung
- Kostenerstattung und Kostenfestsetzung in Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Wohnungseigentumsverfahren WEG
Strafsachen 20 % Zuschlag auf Gebühren in Strafsachen mit Beispiel
» Die Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts ist nur dann nach § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG nicht bindend, wenn sie unbillig ist. Das ist auch für das RVG dann der Fall, wenn die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr die als angemessen anzusehende Gebühr um mehr als 20
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