Abgabe von Willenserklärungen gem. § 894 ff. ZPO

Der Schuldner kann auch zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden sein. Die Erklärung gilt als abgegeben, sobald das Urteil die Rechtskraft erlangt hat.

Urteile auf Abgabe von Willenserklärungen sind z. B. Urteile in Verfahren auf Abgabe von Erklärungen gegenüber

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