RA-Gebühren II

Adhäsionsverfahren

In einem Adhäsionsverfahren können nach deutschem Recht ein Strafprozess und ein Zivilprozess in einem Verfahren miteinander verbunden werden, sofern das Verfahren noch nicht anderweitig gerichtlich anhängig gemacht worden ist. Das Adhäsionsverfahren ist in den §§ 403

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