Mahn-Verfahren

Anrechnung 1,3 Geschäftsgebühr - 1,0 MB-Verfahrensgebühr - 1,3 Verfahrensgebühr

Frage: Ich habe immer das Problem, wie ich die Gebühren untereinander anrechnen soll. Zuerst muss ich die Geschäftsgebühr gem. Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG auf die 1,0 Mahnverfahrensgebühr anrechnen, also diese 1,0 MB-Verfahrensgebühr kürzen und dann muss ich diese Gebühr

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