Marketing

Anwalt ohne Webseite nicht "auf der Höhe der Zeit", "sollte man besser nicht beauftragen" - Rufmord?

Zitat aus www.handelsblatt.com vom 24.10.2011 "Deutschlands Top-Juristen"

"Hat der Anwalt keine eigene Internetseite, dann ist Vorsicht geboten. Der typische Jurist ist laut Rechtsanwalt Bruno Heussen nicht jünger als 45 Jahre und nicht älter als 65 Jahre, "weil

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort