Aufklärungspflicht über Beratungshilfe

In der täglichen Praxis ist es nicht einfach zu bestimmen, ob die Voraussetzungen für die Beratungshilfe vorliegen. Wenn Sie nämlich die normalen Regelgebühren gem. § 13 RVG, z. B. die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, gegenüber Ihrem Mandanten abrechnen,

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