Auslagenerstattung bei PKH

Bevor ich auf einzelne Erstattungsansprüche eingehe, sollten Sie wissen, dass Auslagen, insbesondere Reisekosten, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren, gem. § 46 Abs. 1 RVG nicht erstattet werden! Waren sie erforderlich, sind

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