Mahn-Verfahren

Bearbeitungszeit der elektronischen Mahnanträge

Der elektronische Mahnbescheid soll spätestens an dem Arbeitstag bearbeitet werden, der dem Tag des Einganges folgt (§ 689 Abs. 1 ZPO). Die Praxis sieht oft leider völlig anders aus.

Aber Achtung! Fristwahrende Wirkung hat der Antrag erst, wenn er bei dem

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