PKH - VKH
- Die Prozesskostenhilfe (PKH), Verfahrenskostenhilfe (VKH) und EU-Prozesskostenhilfe (EU-PKH)
- Die Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe
- Offenlegung Vermögensverhältnisse beider Ehegatten bei VKH
- Das PKH-Bewilligungsverfahren
- Gebühren für das PKH-Bewilligungsverfahren
- Wirkungen der Prozesskostenhilfe
- Beiordnung in Prozesskostenhilfesachen - Festsetzung der Kosten von der Staatskasse
- Richtlinien für die Verfahrenskostenhilfe-Beiordnung in Familiensachen
- Erstattungspflicht der Gebühren von der Gegenseite
- Der heikle Kostenvorschuss
- Beratung laut Vergütungsvereinbarung anrechnen auf Prozesskostenhilfegebühren?
- Der Notanwalt - § 39 RVG - Rechtsprechung
- Beiordnung auch nach Abschluss der Instanz
- PKH-Bewilligung nicht rückwirkend, Gerichtskosten werden nicht bezahlt
- PKH bewilligt, Mandant stirbt, fehlende Kostenentscheidung, was nun?
- Die Fälligkeit des Vergütungsanspruches - Fristen
- Einzelne Verfahren - PKH ja oder nein?
- Einzelne Gebühren - PKH ja oder nein?
- Staatskasse zahlt Selbstbeteiligung, den Rest die Rechtsschutzversicherung
- Die weitere Vergütung des PKH-Anwalts
- Der weitere Vergütungsanspruch - muss sich der Anwalt selbst kümmern?
- Falsche Abrechnung bei PKH, Gericht will nun Geld zurück
- Auslagenerstattung bei PKH
- Die Beschwerde und die Erinnerung im PKH-Verfahren
- Die Rechtsbeschwerde bei PKH / VKH
- Die Staatskasse und ihr Beitreibungsrecht
- Kostenquotelung bei PKH
- Die EU-PKH für grenzüberschreitende Streitigkeiten
Beiordnung in Prozesskostenhilfesachen Festsetzung der Kosten von der Staatskasse
Der Umfang der Beiordnung und des Anspruches gegen die Staatskasse richtet sich nach dem Bewilligungs- und Beiordnungsbeschluss (§ 48 RVG)! Gerade im Arbeitsrecht kann man häufig die Einschränkungen einer PKH-Bewilligung feststellen. Wenn der Anwalt sich nach Klageeinreichung erst
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