ZV-Deutschland II

Bemängelung von Vollstreckungskosten

Hin und wieder kommt es vor, dass die Rechtspfleger die Notwendigkeit mancher Vollstreckungskosten bemängeln bzw. deren Nachweis verlangen. Der PFÜB-Antrag würde insoweit zurückgestellt werden. Erst nach Abstellung dieser Mängel wird der Antrag weiterbearbeitet werden.

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