Normale Beratungsvergütung laut Vergütungsvereinbarung wie anrechnen auf Prozesskostenhilfegebühren?

Frage: Wir haben eine Beratungsvergütung über 190 EUR mit dem Mandanten vereinbart. In der Vergütungsvereinbarung haben wir stehen, dass keine Anrechnung auf spätere Gebühren stattfindet. Dann haben wir geklagt und für den Mandanten unter unserer Beiordnung

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