Beratungshilfe und Anrechnung der Gebühren auf die Geschäftsgebühr

Frage zahlreicher Kunden: Wie rechne ich die Geschäftsgebühr an, wenn ich vorher Beratungshilfe abgerechnet habe und nun klage?

Antwort: In Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG steht ausdrücklich geschrieben, dass die Geschäftsgebühren nach Nrn. 2300

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