Beratungshilfe und Anrechnung der Gegühren im Sozialverfahren

Fall: Der Rechtsanwalt rechnet in einem Sozialverfahren im Rahmen der Beratungshilfe ab. Er legte Widerspruch gegen einen Bescheid ein und erhielt laut seiner Abrechnung von der Staatskasse die Beratungshilfegebühr Nr. 2503 VV RVG über 70 EUR zzgl. Auslagen erstattet. Der Rechtsanwalt

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