Beratungshilfegebühren und Auslagen

Die Beratungshilfegebühren sind in den Nummern 2500 bis 2508 VV RVG geregelt. Um Wiederholungen zu vermeiden, wollen Sie bitte im VV RVG nach diesen Gebühren schauen. Der Rechtsanwalt erhält

→   eine Beratungshilfegebühr (von seinem Mandanten),

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