Beratungshilfegebühren verschiedene Kundenfragen

Frage einer Seminarkundin: Ich habe über einen Berechtigungsschein vor einem Jahr die Beratung nach Nr. 2501 VV RVG abgerechnet. Heute kommt der Mandant wieder und lässt sich noch einmal beraten. Die Staatskasse gibt uns keinen neuen Berechtigungsschein, da wir bereits einen

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort