ZV-Deutschland II

Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge 1

Private Altersvorsorgeansprüche sind grundsätzlich nicht wie Arbeitseinkommen pfändbar, sie sind bisher voll pfändbar, so auch der BGH in 2007.1  Sie sind nur dann nur wie Arbeitseinkommen analog der Lohnpfändungstabelle zu § 850c ZPO pfändbar, wenn der Schuldner

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