ZV-Deutschland II

Das Konto wurde durch die Staatsanwaltschaft gesperrt, Zulassung gem. § 111g StPO, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. isolierter Pfändungsbeschluss

Fall: Sie gehen gegen einen Schuldner vor, der in erheblichem Maße Gläubiger geprellt, sie finanziell so richtig abgezockt hat. Es handelt sich um angebliche Geldanlagen, die jedoch nie für die Gläubiger angelegt wurden, vielmehr ausschließlich auf das Konto des

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