ZV-Deutschland II

Das P-Konto / Pfändungsschutzkonto und Und- oder Oder-Konten

Hat der Schuldner ein Oder-Konto, hat der Gläubiger Glück und kann voll pfänden. Denn für Und- oder Oder-Konten ist ein Pfändungsschutzkonto nicht vorgesehen. So befragte ich verschiedene Banken und man erklärte, dass man für Und- oder Oder-Konten eine Umwandlung

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