ZV-Deutschland II

Das P-Konto / Pfändungsschutzkonto und die Wertpapierpfändung

Die Pfändung einer „Gutschrift" auf einem Konto bzw. P-Konto umfasst nicht auch Wertgegenstände bzw. Vermögenswerte. Daher sind und können Wertpapiere nicht der Pfändung eines „Kontoguthabens" unterliegen.

Tipp für Gläubiger! Pfänden

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