RA-Gebühren II

Das Verbundverfahren

In einer Ehesache können gem. § 137 FamFG mehrere Verfahren mit der Ehesache zusammen einen Verbund bilden. Ein Verbund ist der Zusammenschluss von allen zwischen den Parteien anhängigen Familiensachen (Scheidungs- und Folgesachen). Es muss eine Ehescheidung anhängig sein. In

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