ZV-Deutschland II

Das Vermögensverzeichnis

Um nach Titelbeschaffung erst einmal zu sehen, ob es sich lohnt, gegen den Schuldner vorzugehen, kann man eine Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis beantragen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Sitz hat.

Hat der Schuldner bereits

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