RA-Gebühren II

Anspruch gegen den Beschuldigten in Strafsachen 

Gemäß § 52 RVG kann der bestellte Rechtsanwalt (Pflichtverteidiger) vom Beschuldigten die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers verlangen. Dies gilt für Pflichtverteidigungsmandate, in denen der Rechtsanwalt gegenüber der Staatskasse einen Vergütungsanspruch

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