ZV-Deutschland II

Der Leasinggeber ist → Schuldner - Pfändungsmöglichkeiten

Pfändbar sind die Leasingraten:

Die Pfändung des Anspruches des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Zahlung der Leasingraten ist gem. §§ 829, 835 ZPO möglich.

Pfändbar ist der Herausgabeanspruch:

Sowohl die vertraglichen

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