Mahn-Verfahren

Der Mahnbescheid und die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist nur eine einzige Firma, welche auch als solche haftet. Für das Mahnverfahren heißt das, dass nur gegen die GmbH & Co. KG vorgegangen werden muss. Gesetzlicher Vertreter der GmbH & Co. KG ist die GmbH, diese wiederum gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer.

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