Mahn-Verfahren

Der Mahnbescheid und die KG

Für die Kommanditgesellschaft gilt das Geschriebene unter OHG, wobei bei der KG bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gläubigern beschränkt ist (Kommanditisten), während mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär).

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