Mahn-Verfahren

Der Mahnbescheid und die WEG

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Vertretung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, so die Rechtsprechung des BGH vom 2.6.2005.1 Neben der Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine akzessorische

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