Mahn-Verfahren

Der Mahnbescheid und der eingetragene Verein (e. V.)

Der eingetragene Verein (e.V.) ist als juristische Person Träger von Rechten und Pflichten, die in seinem Namen begründet werden. Grundsätzlich haften weder die Vereinsmitglieder noch die handelnden Personen persönlich, wenn der Vorstand oder ein bevollmächtigter Vertreter

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