ZV-Deutschland II

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss enthält

1.   Das Verbot für den Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen. und

2.   Das Gebot an den Schuldner, sich jeder freien Verfügung über die

      gepfändete Forderung, insbesondere ihrer Einziehung

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