ZV-Deutschland II

Der PFÜB konnte dem Schuldner nicht zugestellt werden

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dem Schuldner und dem Drittschuldner zugestellt. Wenn jedoch der Schuldner wieder einmal unbekannt verzogen ist, ist das ausnahmsweise einmal kein Problem. Sie erhalten die verschlossene Zustellungsurkunde vom Gerichtsvollzieher zurück,

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