ZV-Deutschland II

Der Schuldner kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach, dennoch die Freibeträge nach § 850c ZPO berücksichtigen?

Immer wiederkehrende Frage der Seminarteilnehmer:

Der Schuldner kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach. Kann man da nicht etwas machen, dass die von ihm eigentlich zu zahlenden Unterhaltsbeträge dann in der Lohnpfändungstabelle nicht mit berücksichtigt werden

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