Der weitere Vergütungsanspruch - muss sich der Anwalt selbst kümmern?

Frage am 31.3.2010 im RVG-Seminar: Die Arbeitsgerichte wünschen seit neuestem, dass wir uns selbst um die weitere Vergütung bemühen sollen. Wir erhalten die Schriftsätze von der Staatskasse übersandt und sollen sie an den Mandanten weiterleiten. Oft ist der Mandant unbekannt

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