Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von bestrittenen Titeln/Forderungen im EU- und Nicht-EU-Ausland

Erste und wichtigste Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung im Ausland ist, dass der fremde Staat den uns vorliegenden Titel akzeptiert, d. h. anerkennt. Im EU-Ausland stellt die Anerkennung ausländischer Titel nun keine Schwierigkeiten mehr dar. Bereits durch das Brüsseler EWG-Übereinkommen

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