Die Berufung

Die Berufung (§ 511 ff. ZPO) leitet den Prozess in die zweite Instanz über, richtet sich also gegen das erstinstanzliche Urteil. In der Berufungsinstanz wird vorrangig nur noch die Rechtslage überprüft, Tatsachen nur dann, soweit deren Berücksichtigung zulässig

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