Die Beschwerde

Die Beschwerde (§ 567 ff. ZPO) richtet sich nicht gegen ein Urteil, sondern gegen einen Beschluss des Gerichtes. Durch das Zivilprozessreformgesetz ist zum 1.1.2002 an die Stelle der unbefristeten Beschwerden durchgehend die sofortige Beschwerde gerückt.

Die sofortige Beschwerde

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