Klage-Verfahren
- Die Klageschrift
- Klage und Widerklage
- Die Gerichtsbarkeit
- Die Zuständigkeit
- Zustellung Inland
- Registrierung bei Gericht
- Das Verfahren
- Der Haupttermin
- Das Urteil
- Die Zweitschuldnerhaftung
- Die Hilfsaufrechnung
- Der Hilfsantrag
- Eilverfahren: Arrest und Einstweilige Verfügung
- Eilverfahren: Wettbewerbssachen
- Vertretung durch Referendar
- Herausgabe der Handakten
- Rechtsmittel
Die Beschwerde
Die Beschwerde (§ 567 ff. ZPO) richtet sich nicht gegen ein Urteil, sondern gegen einen Beschluss des Gerichtes. Durch das Zivilprozessreformgesetz ist zum 1.1.2002 an die Stelle der unbefristeten Beschwerden durchgehend die sofortige Beschwerde gerückt.
Die sofortige Beschwerde
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