Die Beschwerde und die Erinnerung im PKH-Verfahren

Die Festsetzungs-, Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren sind nach § 56 Abs. 2 RVG gerichtsgebührenfrei. Der Rechtsanwalt erhält ebenfalls keine Vergütung. Gegen die Festsetzung kann der Rechtsanwalt gemäß § 56 Abs. 1 RVG die Erinnerung einlegen. Wenn

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort