ZV-Deutschland II

Dauerpfändung von Unterhalt § 850d ZPO

Eine Dauerpfändung wegen einer in Raten fällig werdenden Unterhaltsforderung, also zukünftig fällig werdender Ansprüche, ist zulässig und durch die Pfändung gewünscht. Das heißt der PFÜB bleibt solange Monat für Monat aufrecht erhalten, bis

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