RA-Gebühren I

Die Erhöhungsgebühr und das „oder"

Gemäß Nr. 1008 VV RVG werden nur Geschäfts- und Verfahrensgebühren erhöht. Im RVG sind als Betriebsgebühren nur Geschäfts- oder Verfahrensgebühren vorgesehen.

Wenn der Rechtsanwalt allerdings zuerst außergerichtlich tätig war und dann

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