Klage-Verfahren
- Die Klageschrift
- Klage und Widerklage
- Die Gerichtsbarkeit
- Die Zuständigkeit
- Zustellung Inland
- Registrierung bei Gericht
- Das Verfahren
- Der Haupttermin
- Das Urteil
- Die Zweitschuldnerhaftung
- Die Hilfsaufrechnung
- Der Hilfsantrag
- Eilverfahren: Arrest und Einstweilige Verfügung
- Eilverfahren: Wettbewerbssachen
- Vertretung durch Referendar
- Herausgabe der Handakten
- Rechtsmittel
Die Erinnerung
Gem. § 573 ZPO kann gegen den beauftragten oder ersuchten Richter oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sofortige Erinnerung eingelegt werden. Gegen die im ersten Rechtszug wiederum ergangene Entscheidung gegen die Erinnerung findet die sofortige Beschwerde statt.
Wann legt
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