RA-Gebühren II

Die Grundgebühr in Strafsachen

Der Rechtsanwalt erhält für die einmalige Einarbeitung in den Rechtsfall gem. Nrn. 4100 und 4101 VV RVG eine Grundgebühr. Mit der Grundgebühr soll die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall abgegolten werden. Nach der Gesetzesbegründung ist damit der Arbeitsaufwand

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