Mahn-Verfahren

Die Hauptforderung im Mahnbescheid / Der Anspruchsgrund

Bezeichnen Sie den Anspruch nach Haupt- und Nebenforderungen so genau, dass sich die verlangte Leistung aufgrund des Rechtsgrundes (z. B. Vertrag) und der zeitlichen Angabe (z. B. Mietvertrag vom ...) eindeutig bestimmen lässt. Jeder Anspruch muss auf Zahlung gerichtet und fällig sein.

Beispiel:

...
 
Der weitere Bereich ist nur für registrierte User sichtbar.

Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Sind Sie bereits registriert?


Dann loggen Sie sich hier ein:

Benutzername

Passwort