RA-Gebühren I

Die Hebegebühr

Leisten der Schuldner oder sonstige Dritte an den Rechtsanwalt Zahlungen (auch geldwerte Mittel wie Goldbarren und Wertpapiere), die dieser an seinen Auftraggeber weiterzuleiten hat, so kann dieser hierfür eine gesonderte Gebühr gem. Nr. 1009 VV RVG von seinem Auftraggeber verlangen, wenn

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