ZV-Deutschland II

Der Herausgabeanspruch der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Der Herausgabeanspruch der Lohnabrechnung wird von der höheren Meinung bejaht, denn bei der Forderungspfändung hat der Gläubiger gegen den Schuldner gem. § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO einen Anspruch auf Herausgabe der über die Forderung vorhandenen Urkunden. Der Schuldner ist verpflichtet,

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