RS-Versicherungen

Rechtsschutzversicherungen und deren Kostenerstattungspflicht der Anwalts- und Gerichtsgebühren

Oft sind weder im Rechtsschutzversicherungs-Vertrag noch in den dazugehörigen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) Regelungen getroffen, die notwendig wären, um alle Streitigkeiten auszuräumen. Diese Lücken kann sich der Rechtsanwalt zu eigen machen und ggf. klagen. Nachfolgend

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