ZV-Deutschland II

Die Nachbesserung bzw. Ergänzung des Vermögensverzeichnisses

Sie sollten das Vermögensverzeichnis unbedingt überprüfen, denn gegebenenfalls könnten Sie im Rahmen der Ergänzung/Nachbesserung1 ohne Verzögerungen die entsprechenden fehlenden Einträge bzw. unvollständigen Angaben erhalten. Ein Schuldner, der im Vermögensverzeichnis

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