ZV-Deutschland II

Die Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen bei der Arbeitslohnpfändung

Die unterhaltsberechtigten Personen verdienen selbst: Sofern nach § 850c ZPO die unterhaltsberechtigten Personen selbst ausreichende Bezüge erhalten, ist es empfehlenswert, die Nichtberücksichtigung dieser Unterhaltsberechtigten zu beantragen. Die Rechtsprechung ist

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