ZV-Deutschland II

Die Pfändung der Milch-Anlieferungs-Referenzmenge/Milchquote

Auch die Pfändung der dem Milcherzeuger zustehenden Anlieferungs-Referenzmenge kann gem. § 851 Abs. 1 ZPO beantragt werden. Die Anlieferungs-Referenzmenge gewährt dem Milcherzeuger das Recht, im Rahmen der ihm zugeteilten Erzeugungs- oder Ablieferungsquote Milch abgabenfrei anzuliefern.

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