ZV-Deutschland II

Die Pfändung der Vergütung eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse

Der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse (PKH/VKH/Pflichtverteidigerhonorar) ist pfändbar.

Eine liebe Kundin fragte mich kürzlich, wer denn Drittschuldner sei und wie das Ganze abläuft? Die auszahlende Stelle, die Landesjustizkasse, wäre es

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