ZV-Deutschland II

Die Pfändung der Eigenheimzulage

Auch wenn die Förderung der Eigenheimzulage seit 1.1.2004 deutlich eingeschränkt wurde, besteht bis Ende 2005 bei Erwerb einer Neu- oder Gebrauchtimmobilie ein Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn die Summe der positiven Einkünfte bei Ledigen 70.000 EUR und bei Ehepaaren 140.000 EUR

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