ZV-Deutschland II

Die Pfändung einer Internetdomain

Die Internetdomain ist pfändbar, wenn die Pfändung ausschließlich auf geschäftliche Zwecke gerichtet ist. Sofern jedoch eine Pfändung eines Domain-Namens das Namensrecht des Schuldners verletzt, würde das Rechtsschutzbedürfnis für eine Pfändung

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