ZV-Deutschland II

Die Pfändung von Brutto-Summen

Bei Vorliegen eines auf Brutto-Summen lautenden Titels gegen den Arbeitgeber als Schuldner (z. B. „Der Beklagte (Arbeitgeber) wird verurteilt, an den Kläger (Arbeitnehmer) einen Betrag von 2.000 EUR zu zahlen.") gibt es eigentlich nur ein richtiges Vorgehen:

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